Gastarife Wiggensbach
Schon seit 2006 ist es in Deutschland möglich, den Gasversorger zu wechseln. Unzählige regionale Gaslieferanten haben inzwischen ihr Versorgungsgebiet ausgeweitet und konnten sich so als Player am Markt durchsetzen. Sie beliefern nun auch außerhalb ihres Stammgebietes Haushalts- und Geschäftskunden mit Gas. Mittlerweile kann jeder im Mittel zwischen 33 Gasversorgern wählen. Ein Wechsel des Gasversorgers rechnet sich für jeden Haushalt. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh kann ein Wechsel rund 500 EUR je Jahr an Heizkosten an Ersparnis bringen. Möglich ist das durch die Trennung des Gas- vom Ölpreis geworden. Der Gaspreis für private Abnehmer darf nicht länger unmittelbar an den Preis für Erdöl gebunden sein. Dieses Urteil fällte der BGH am 24.3.2010 und stärkte hierdurch die Rechte der Gaskunden. Im Urteil hiess es, die ausschließliche Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Verbraucher unverhältnismäßig. In jedem Fall müssten die Lieferanten die Kosten transparenter abbilden. Die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis bestand bereits seit den 60er Jahren. Infolgedessen wirkten sich Anstiege des Ölpreises mit einer sechsmonatigen Verspätung stets auch auf den Gaspreis aus. Hierbei handelte es sich aber nur um eine interne Übereinkunft zwischen Gasproduzenten und den Anbietern und keineswegs um ein Gesetz. Angesichts steigender Strom- und Gaspreise wuchs die Kritik an diesem Abkommen mehr und mehr, weil mit ihr Preissteigerungen häufig pauschal begründet wurden.
Wie Funktioniert ein Gasproviderwechsel?
Der Wechsel des Gastarifs ist problemlos umzusetzen. Sie vergleichen mit unserem Gasrechner die Preise der Gasversorger in
Wiggensbach. Mit Hilfe der Einstellmöglichkeiten können Sie dabei die Vergleichskriterien auf Ihren individuellen Anspruch anpassen. Wenn Sie Ihren Wunschtarif entdeckt haben, können Sie diesen ganz einfach online bestellen. Sobald Sie den Wechselauftrag erteilt haben, geht das Weitere automatisch von statten. Sie haben allerdings ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Sämtliche Wechselformalitäten erledigt der neue Gasversorger.